Abholgenehmigung
Die Abholgenehmigung ist die Erlaubnis, eine Sendung an einem bestimmten Ort in Empfang zu nehmen. Sie wird gebraucht, wenn nicht der Absender selbst übergibt, sondern ein Lager, ein Werk oder ein Dritter die Ware herausgibt.
In der Praxis läuft das über die Avisierung: Der Disponent meldet die Abholung an, das Lager legt die Ware bereit und vermerkt, wer sie abholen darf. Ohne diese Freigabe steht der Fahrer vor verschlossenem Tor – und die Standzeit läuft.
Das Gegenstück auf der Zustellseite ist die Abstellgenehmigung. Beide Papiere klingen ähnlich, regeln aber entgegengesetzte Enden der Fahrt.
Eine Abholung ist erst dann sicher, wenn nicht nur der Termin steht, sondern auch die Erlaubnis.
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