Absetzung für Abnutzung (AfA)
Die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA und im Alltag schlicht Abschreibung genannt, beschreibt, wie viel ein Wirtschaftsgut Jahr für Jahr an Wert verliert. Dinge nutzen sich ab – ein Lkw, ein Gabelstapler, eine Lagereinrichtung – und das Steuerrecht zieht daraus seine Konsequenzen.
Der Kern ist eine Verteilung über Zeit. Wer ein Fahrzeug kauft, darf die Kosten nicht im Jahr des Kaufs komplett absetzen, sondern muss sie über die Nutzungsdauer strecken. Üblich ist die lineare Abschreibung: gleiche Beträge über mehrere Jahre.
Erlaubt ist das nur, wenn das Gut länger als ein Jahr im Einsatz bleibt. Für eine Spedition mit Fuhrpark und Technik ist die AfA damit ein fester Posten in jeder Kalkulation.
Werte vergehen langsam. Die AfA macht dieses Vergehen sichtbar.
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