Abwerfen
Abwerfen ist eine der ältesten Notmaßnahmen der Seefahrt: Teile der Ladung gehen absichtlich über Bord, um das Schiff und den Rest der Fracht vor dem Untergang zu bewahren. Eine harte Entscheidung, getroffen in der Sekunde, in der Bewahren wichtiger wird als Behalten.
Juristisch löst dieser Akt etwas Besonderes aus: die große Havarie, lateinisch Havarie-Grosse. Das Prinzip dahinter ist alt und fair – wer durch das Opfer gerettet wurde, trägt mit. Der Verlust wird nicht dem aufgebürdet, dessen Ware zufällig flog, sondern auf alle Beteiligten verteilt.
So wird aus einem einzelnen Schaden eine gemeinschaftliche Last. Reeder, Verlader, Versicherer – alle stehen gemeinsam ein.
Über Bord geht die Ladung allein. Bezahlt wird sie gemeinsam.
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