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ADR-Bescheinigung

Die ADR-Bescheinigung ist der Nachweis, dass ein Lkw-Fahrer für Gefahrgut ausgebildet ist. Im Alltag heißt sie schlicht Gefahrgutführerschein, und ohne sie darf niemand gefährliche Güter ans Steuer nehmen.

Erworben wird sie über einen Basiskurs mit neunzehn Unterrichtseinheiten und einer Abschlussprüfung. Wer ihn besteht, darf Stückgut und Güter in loser Schüttung befördern; für Tanks oder bestimmte Stoffklassen kommen Aufbaukurse dazu.

Wichtig ist die Pflicht zur Mitführung. Die Bescheinigung muss bei jeder Gefahrgutfahrt dabei sein, denn bei einer Kontrolle zählt nicht das Wissen im Kopf, sondern das Dokument in der Hand. Wer ohne fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern den sofortigen Stopp der Fahrt – und damit den Termin der ganzen Sendung.

Gefahrgut fährt nur, wer es nachweislich gelernt hat.

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