Auftragsbestätigung
Die Auftragsbestätigung, kurz AB, ist das Ja des Auftragnehmers in Schriftform. Nach DIN 69905 ist sie die verbindliche Mitteilung, dass ein Auftrag angenommen wird – und sie hält fest, zu welchen Konditionen das geschieht.
Wichtig ist ihr Bezug. Die AB steht nie für sich allein, sondern baut auf einem vorausgegangenen Angebot oder Vertrag auf. Sie bestätigt, was ausgehandelt wurde, und schafft damit für beide Seiten Klarheit über Leistung, Menge, Preis und Termin.
Heikel wird es, wenn die Bestätigung vom Angebot abweicht. Dann ist sie rechtlich keine reine Zustimmung mehr, sondern faktisch ein neues Angebot, dem die andere Seite erst zustimmen muss. Wer hier unsauber formuliert, schafft Streit statt Sicherheit.
Die Auftragsbestätigung macht aus einer Absicht eine Verpflichtung.
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