Beschädigte Güter
Von beschädigten Gütern spricht man, wenn eine Sendung Schaden genommen hat – teilweise oder ganz. Der Begriff fasst weit: Auch der Verlust eines Teils oder der gesamten Sendung fällt darunter, nicht nur die offensichtlich zerdrückte Kiste.
Im Transport ist das kein seltener Ausnahmefall, sondern ein eingeplantes Risiko. Umschläge, Erschütterungen, falsche Stapelung – auf dem Weg vom Absender zum Empfänger lauern viele Gelegenheiten, bei denen Ware leidet. Entscheidend ist dann, wer wann was dokumentiert hat.
Für den Streitfall gibt es einen bewährten Rahmen. Die ADSp, die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, ordnen die Schlichtung solcher Auseinandersetzungen und legen fest, wie Haftung und Nachweis zu behandeln sind.
Ein Schaden ist ärgerlich. Ein Schaden ohne Dokumentation ist teuer.
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