Bill of Lading (B/L)
Die Bill of Lading, kurz B/L, ist das zentrale Dokument des Seetransports. Sie erfüllt drei Funktionen gleichzeitig: Sie quittiert den Empfang der Ware, sie belegt den Frachtvertrag, und sie verbrieft den Anspruch auf die Ware.
Der dritte Punkt ist der entscheidende. Wer das Original vorlegt, bekommt die Ware ausgehändigt. Damit wird die B/L handelbar und lässt sich während der Seereise weiterverkaufen oder bei einer Bank als Sicherheit hinterlegen. Im deutschen Recht entspricht sie dem Konnossement.
Man unterscheidet unter anderem das Bordkonnossement, das den tatsächlichen Ladevorgang bestätigt, und das Übernahmekonnossement für Ware, die erst zur Verschiffung übernommen wurde. Anmerkungen über Schäden machen aus einem sauberen Konnossement ein unreines, was bei Akkreditivgeschäften zu Zahlungsproblemen führt.
Im Luftverkehr übernimmt der Air Waybill die Rolle des Frachtdokuments, allerdings ohne Wertpapiercharakter: er ist nicht handelbar.
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