Frachtrückbehaltungsklausel
Die Frachtrückbehaltungsklausel ist ein Schutzmechanismus im Seefrachtrecht, vor allem bei Flüssigladungen. Sie gibt dem Charterer das Recht, von der Fracht etwas einzubehalten, wenn die tatsächlich entladene Menge von der im Konnossement angegebenen abweicht.
Der Gedanke dahinter ist Lastenverteilung. Schwankt die Menge zwischen Verladung und Löschung, soll nicht der Empfänger den Verlust allein tragen – das Risiko wandert zum Schiffseigner. Gerade bei Flüssiggütern kommen solche Differenzen häufig vor, etwa durch Verdunstung oder Restmengen im Tank. Darum gehört die Klausel in den Frachtvertrag, bevor verschifft wird. Wie eine Mängelklausel im Kaufvertrag, die für die Differenz geradesteht. Merke: Die Klausel verschiebt das Mengenrisiko vom Charterer zum Schiffseigner.
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