Gefahrgutbeauftragter
Der Gefahrgutbeauftragte (englisch DGSA) überwacht in einem Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter. Er berät die Geschäftsleitung, prüft Abläufe und erstellt den vorgeschriebenen Jahresbericht.
Wer Gefahrgut regelmäßig befördert, verpackt, befüllt, lädt oder entlädt, muss prüfen, ob ein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist. Ausnahmen sind möglich, hängen aber von Tätigkeit und Mengen ab – eine pauschale Annahme genügt nicht.
Die Bestellung eines Spediteurs entbindet den Absender nicht von seinen eigenen Pflichten nach ADR. Bei Unklarheiten klärt die fachkundige Person im Betrieb oder ein externer Gefahrgutberater die Einstufung.
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