Gefahrguttransport
Der Gefahrguttransport beschreibt die Beförderung von Gefahrgütern – und das ist alles andere als ein gewöhnlicher Auftrag. Das Gefahrgutbeförderungsgesetz, kurz GGBefG, legt unmissverständlich fest, was als gefährlich gilt: Güter, Stoffe und Gegenstände, die durch ihre Natur, ihren Zustand oder ihre Eigenschaften eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.
Im Mittelpunkt steht der Schutz von Leben und Gesundheit – von Menschen, Tieren und Sachen. Darum greifen hier besondere Regeln für Fahrzeuge, Verpackung, Kennzeichnung und das Personal. Wer Gefahrgut fährt, braucht Schulung und die richtigen Papiere, nicht nur einen Lkw. Wie ein Pilot, der für bestimmte Maschinen eine eigene Berechtigung braucht. Merke: Gefahrguttransport ist Beförderung unter Auflagen – Sicherheit steht vor Tempo.
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