Güterschaden
Ein Güterschaden ist der Fall, den niemand will: Eine Sendung wird teilweise oder vollständig beschädigt, oder ein Teil – oder die ganze Ware – geht verloren. Auf dem Transportweg lässt sich das nie ganz ausschließen.
Wichtig ist, was dann passiert. Der Geschädigte informiert den Verursacher, und die meisten Speditionen haben für solche Fälle die ADSp – die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen – als Teil ihrer AGB. Sie regeln, wie ein Schaden schnell und nach klaren Maßstäben reguliert wird, statt jeden Fall neu zu verhandeln. Wer den Schaden zügig und mit Belegen meldet, kommt am besten durch. Wie die Schadensmeldung nach einem Blechschaden, die nach festem Schema läuft. Merke: Beim Güterschaden zählt die rasche Meldung – und die ADSp als gemeinsamer Maßstab.
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