Kabotage
Kabotage beschreibt einen besonderen Fall: Ein ausländisches Transportunternehmen führt einen Transport innerhalb eines fremden Landes durch, obwohl es weder zum Start- noch zum Zielpunkt eine eigene Verbindung hat – die eigentliche Tour begann oder endete im Ausland.
Das betrifft Güter- wie Personentransporte zu Wasser, zu Land und in der Luft. In der EU unterscheidet man zwei Formen: die kleine Kabotage für begrenzte Inlandsfahrten im Anschluss an eine grenzüberschreitende Tour und die große Kabotage mit weiterem Spielraum. Geregelt ist das streng, um den heimischen Markt vor Verdrängung zu schützen. Wie ein Taxi aus dem Nachbarland, das nach der Grenzfahrt noch ein paar Inlandsfahrten machen darf – aber nicht beliebig viele. Merke: Kabotage ist die Inlandsfahrt eines ausländischen Frachtführers – erlaubt, aber klar begrenzt.
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