Speditionsvertrag
Der Speditionsvertrag ist die Vereinbarung, in der sich der Spediteur verpflichtet, die Beförderung einer Sendung zu organisieren. Er schuldet die Besorgung des Transports, nicht zwingend die Fahrt selbst.
Genau hier liegt der Unterschied zum Frachtvertrag: Der Frachtführer verpflichtet sich, die Ware tatsächlich zu befördern, der Spediteur, sie klug auf den Weg zu bringen. In der Praxis verschwimmt die Grenze, weil viele Speditionen beides in einer Hand anbieten – dann tritt der Spediteur als Fixkostenspediteur oder Selbsteintretender wie ein Frachtführer auf.
Rechtlich sortiert das deutsche Handelsgesetzbuch beide Rollen sauber, weil Haftung und Pflichten sich unterscheiden.
Der Spediteur verkauft den Weg, der Frachtführer fährt ihn.
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