Tiertransport
Der gewerbliche Transport lebender Tiere mit Kraftfahrzeugen fällt nach der deutschen Tierschutztransportverordnung unter den Begriff des Tiertransports. Meist handelt es sich dabei um Viehtransporte – aber das Spektrum reicht vom Nutztier bis zum Zootier.
Weil hier Lebewesen reisen, gelten strenge Regeln. Die Bedingungen sind gesetzlich in der europäischen Verordnung zum Schutz der Tiere beim Transport festgelegt, die seit Januar 2007 für alle Mitgliedstaaten bindend ist. Sie regelt Platz, Belüftung, Tränken, Pausen und maximale Transportzeiten – alles zum Wohl der Tiere. Wer dagegen verstößt, riskiert empfindliche Strafen. Eng verwandt ist der spezialisierte Pferdetransport. Wie ein Krankentransport, bei dem das Wohl des Fahrgasts über allem steht. Merke: Der Tiertransport unterliegt strengem Tierschutzrecht – Platz, Pausen und Versorgung sind EU-weit verbindlich geregelt.
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