Überhang
Der Überhang einer Ladung bezeichnet umgangssprachlich die Ladung, die über die Länge eines Fahrzeugs hinausragt. Geregelt ist er in § 22 der Straßenverkehrsordnung, und die Bestimmungen sind klar definiert, ohne Raum für Interpretationen.
Die Grenzen sind genau festgelegt. Nach der StVO darf die Ladung vorne bis zu 50 Zentimeter und hinten bis zu 1,50 Meter über das Fahrzeug hinausragen. Wer diese Maße ausreizt oder überschreitet, muss den Überhang kennzeichnen – etwa mit einer roten Fahne oder bei Dunkelheit mit Beleuchtung –, damit andere Verkehrsteilnehmer ihn rechtzeitig erkennen. So wird aus überstehender Ladung keine Gefahr. Eng verwandt ist die Ladungssicherung. Wie die Leiter auf dem Dachträger, die deutlich markiert sein muss. Merke: Überhang ist überstehende Ladung nach § 22 StVO – vorne 50 cm, hinten 1,50 m, darüber kennzeichnungspflichtig.
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