Ein Lkw wird auf der A3 herausgewunken. Für den Fahrer ist das Routine. Für Sie als Auftraggeber ist die einzige interessante Frage: Fährt meine Palette heute noch weiter?
Die Antwort hängt davon ab, wer da kontrolliert. Denn zwei völlig verschiedene Behörden können denselben Lkw anhalten — mit sehr verschiedenen Folgen für Ihre Sendung.
Zwei Behörden, zwei völlig verschiedene Folgen
Die Landespolizei überwacht den Verkehr: Geschwindigkeit, Verkehrssicherheit, Ladungssicherung im Straßenverkehr. Das ist die Kontrolle, die man sich vorstellt, wenn man an eine Kontrolle denkt.
Das BALM — das Bundesamt für Logistik und Mobilität — kontrolliert etwas anderes: Sozialvorschriften, also Lenk- und Ruhezeiten, dazu Kabotage und technische Vorschriften.
Diese Trennung ist keine Auslegungssache. Die Bundesregierung hat im August 2026 auf eine parlamentarische Anfrage hin ausdrücklich bestätigt: Die Ahndung von Tempoverstößen gehört nicht zum Aufgabenbereich des BALM. Das Amt verfügt über keine Datensätze der Länder zu Geschwindigkeitskontrollen, Verstößen oder Bußgeldverfahren bei Lkw — eine bundesweite Übersicht existiert schlicht nicht.
Für Sie ist das mehr als eine Verwaltungsnotiz. Es bedeutet: Die Kontrolle, die Ihre Sendung wirklich aufhalten kann, ist nicht die, an die Sie zuerst denken.
Was für Lkw überhaupt gilt
Die Tempolimits stehen in der Straßenverkehrsordnung und sind eindeutiger, als viele annehmen:
| Situation | Fahrzeug | Limit |
|---|---|---|
| Autobahn und getrennte Kraftfahrstraße | Kfz über 3,5 t (außer Pkw), alle Gespanne | 80 km/h |
| Außerorts | über 3,5 t bis 7,5 t | 80 km/h |
| Außerorts | über 7,5 t sowie alle Kfz mit Anhänger | 60 km/h |
Auf dem Smartphone lässt sich die Tabelle seitlich wischen.
Die dritte Zeile kennen die wenigsten: Auf der Landstraße darf ein 40-Tonner nur 60 km/h fahren, auf der Autobahn 80.
Das ist der Grund, warum eine Umleitung über die Landstraße mehr kostet, als die Karte vermuten lässt. Sie kostet nicht nur zusätzliche Kilometer, sondern gleichzeitig ein Viertel der zulässigen Geschwindigkeit. Wenn Ihnen eine Spedition sagt, eine Vollsperrung koste einen halben Tag, ist das keine Ausrede, sondern diese Rechnung.
Warum „schneller fahren" die Laufzeit nicht rettet
Eine Bitte, die im Tagesgeschäft regelmäßig kommt: Ob der Fahrer nicht etwas zulegen könne. Kann er nicht — und selbst wenn, es würde nichts bringen.
Der Fahrtenschreiber zeichnet auf. Und die Rechnung wird ohnehin nicht von der Höchstgeschwindigkeit bestimmt, sondern von den Lenk- und Ruhezeiten: Nach viereinhalb Stunden Lenkzeit sind mindestens 45 Minuten Pause fällig, die Tageslenkzeit beträgt grundsätzlich neun Stunden und darf zweimal je Woche auf zehn verlängert werden.
Wer auf 500 Kilometern zehn Stundenkilometer schneller führe, gewänne rechnerisch weniger als eine Stunde — und stieße vorher an eine Pausengrenze, die sich nicht verhandeln lässt. Laufzeiten entstehen im Netz, nicht auf dem Gaspedal. Wie sie tatsächlich zustande kommen, steht in Stückgut in 24 oder 48 Stunden.
Wann eine Kontrolle Ihre Sendung wirklich aufhält
Hier liegt der Unterschied, der Sie betrifft:
- Bußgeld: Der Fahrer zahlt beziehungsweise das Verfahren läuft, und die Fahrt geht weiter. Ihre Sendung merkt davon nichts.
- Untersagung der Weiterfahrt: Das Fahrzeug bleibt stehen. Ihre Ware bleibt mit ihm stehen — im Zweifel bis zum nächsten Tag, bis ein Ersatzfahrer oder ein Ersatzfahrzeug da ist.
Die typischen Auslöser für den zweiten Fall: überschrittene Lenkzeit, fehlende Kabotage-Nachweise, technische Mängel, Überladung und ungesicherte Ladung.
Beim Thema Überladung lohnt ein Blick auf die aktuelle Entwicklung — die Kontrolle findet zunehmend automatisiert und im Rollen statt: Digitale Gewichtskontrollen an der Autobahn.
Ladungssicherung ist der Punkt, an dem der Versender mit drinhängt
Vier der fünf genannten Auslöser liegen beim Frachtführer. Einer nicht.
Eine Ladung, die nicht sicherbar ist, entsteht nicht im Fahrzeug, sondern am Packtisch. Wer schlecht palettiert, eine kippelige Ladeeinheit baut oder Ware ohne Verbindung zur Palette übergibt, produziert etwas, das der Fahrer nicht ordnungsgemäß sichern kann — und das bei einer Kontrolle auffällt.
Rechtlich ist die Zuständigkeit klar geteilt: Nach § 411 HGB hat der Absender das Gut beförderungssicher zu verpacken und auf dem Lademittel zu sichern; der Fahrer sichert anschließend die Ladeeinheit im Fahrzeug. Was das praktisch heißt, steht in Ladungssicherung im LKW und in Palette richtig verpacken.
Neu seit dem 1. Juli 2026: auch der Sprinter braucht den Fahrtenschreiber
Eine Änderung, die viele übersehen, weil sie Fahrzeuge betrifft, die man nicht mit Kontrollen verbindet. Nach den Hinweisen des BALM zu den Sozialvorschriften müssen Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse einschließlich Anhänger von mehr als 2,5 bis 3,5 Tonnen bei grenzüberschreitenden Beförderungen oder Kabotage mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 ausgerüstet sein.
Das betrifft direkt alle, die Kurierfahrten mit leichten Nutzfahrzeugen ins Ausland vergeben. Ein Sprinter, der bisher unauffällig über die Grenze fuhr, ist damit ein kontrollierbares Fahrzeug geworden. Die technische Seite steht in Smart Tachograph 2: die neue Tacho-Pflicht.
Woran Sie einen Frachtführer erkennen, der keine Kontrolle fürchtet
Sie können nicht am Straßenrand stehen und mitkontrollieren. Es gibt aber Merkmale, die Sie vor der Beauftragung prüfen können:
- Eigene Konzession — nicht die eines Dritten, über den mitgefahren wird
- Saubere Frachtpapiere, vollständig ausgefüllt statt teilweise leer
- Korrekt ausgefüllter CMR-Frachtbrief bei grenzüberschreitenden Fahrten — die Felder und ihre Bedeutung stehen in CMR-Frachtbrief
- Nachvollziehbare Subunternehmerkette — wer fährt tatsächlich, und weiß man das vorher?
Der letzte Punkt ist der wichtigste und der am schwersten zu prüfende. Warum er nicht theoretisch ist, steht in Phantomfrachtführer: Risiken in Frachtenbörsen.
Bei uns nehmen wir Ihnen diese Prüfung ab: Vehar logistiko ist selbst Vertragspartner und wählt die Frachtführer aus. Sie müssen die Konzessionslage nicht selbst nachhalten — das ist Teil dessen, was Sie mitbuchen.
Häufige Fragen
Auf eine Frage tippen, um die Antwort zu öffnen.
Wie schnell darf ein Lkw auf der Autobahn fahren?
80 km/h für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen (außer Pkw) und für alle Gespanne, so § 18 Abs. 5 Nr. 1 StVO. Das gilt auch auf getrennten Kraftfahrstraßen.
Wie schnell darf ein 40-Tonner auf der Landstraße fahren?
60 km/h. Außerorts gilt nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 b StVO für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen und für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger dieses Limit — deutlich weniger als auf der Autobahn.
Wer kontrolliert Lkw in Deutschland, die Polizei oder das BALM?
Beide, aber Verschiedenes. Die Landespolizei überwacht Geschwindigkeit und Verkehrssicherheit, das BALM kontrolliert Sozialvorschriften, Kabotage und technische Vorschriften. Tempoverstöße gehören ausdrücklich nicht zum Aufgabenbereich des BALM.
Was passiert mit meiner Sendung, wenn der Lkw angehalten wird?
Das hängt vom Ergebnis ab. Bei einem Bußgeld geht die Fahrt weiter. Wird die Weiterfahrt untersagt — etwa wegen überschrittener Lenkzeit, technischer Mängel, Überladung oder ungesicherter Ladung —, steht Ihre Ware mit dem Fahrzeug, bis Ersatz da ist.
Wer haftet, wenn die Ladung nicht ausreichend gesichert war?
Das hängt davon ab, wo der Mangel liegt. Nach § 411 HGB muss der Absender das Gut beförderungssicher verpacken und auf dem Lademittel sichern; die Ladeeinheit im Fahrzeug sichert der Fahrer. Eine kippelige Palette ist ein Absenderproblem, eine fehlende Zurrgurtsicherung im Auflieger nicht.
Braucht ein Sprinter einen Fahrtenschreiber?
Seit dem 1. Juli 2026 ja, wenn er bei grenzüberschreitenden Beförderungen oder Kabotage eingesetzt wird und die zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger über 2,5 bis 3,5 Tonnen liegt. Dann ist ein intelligenter Fahrtenschreiber der Version 2 vorgeschrieben.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von unserer Redaktion fachlich geprüft.


