Ab Werk (EXW)
Ab Werk, im internationalen Handel als EXW (Ex Works) abgekürzt, ist die Lieferbedingung, bei der der Verkäufer am wenigsten leistet. Er stellt die Ware auf dem eigenen Gelände bereit – mehr nicht. Verladung, Transport, Zoll und Risiko liegen ab dem Werkstor beim Käufer.
Damit ist Ab Werk das Gegenstück zu frei Haus. Als eine der elf Incoterms regelt die Klausel den Übergang von Kosten und Gefahr genau an einem Punkt: der Rampe des Verkäufers. Wer als Käufer EXW vereinbart, sollte wissen, dass er auch die Ausfuhrabwicklung im Land des Verkäufers organisieren muss.
Sinnvoll ist die Klausel, wenn der Käufer die Transportkette ohnehin steuert und günstige Konditionen beim Frachtführer hat. Für Einsteiger im Auslandsgeschäft ist sie tückisch.
Ab Werk heißt nicht ab Sorge – es heißt nur, dass die Sorge früh den Besitzer wechselt.
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