Abstellgenehmigung
Die Abstellgenehmigung ist die vorab erteilte Erlaubnis des Empfängers, eine Sendung an einem vereinbarten Ort abzustellen, falls bei der Zustellung niemand anwesend ist. Genannt werden etwa die Terrasse, die Garage oder ein Platz hinter dem Haus.
Sie löst das häufigste Problem der letzten Meile: den erfolglosen Zustellversuch. Mit ihr fährt der Zusteller nicht zweimal an, und der Empfänger spart den Weg zur Filiale. Im Gegenzug verlagert sich das Risiko, denn mit dem Abstellen gilt die Sendung in der Regel als zugestellt, auch wenn später jemand das Paket mitnimmt. Für hochwertige oder empfindliche Ware ist sie deshalb selten die erste Wahl. Wie ein hinterlegter Schlüssel beim Nachbarn, bequem, aber nicht für jeden Wert gedacht. Merke: Die Abstellgenehmigung erlaubt die Ablage ohne Anwesenheit und verschiebt damit das Risiko zum Empfänger.
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