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ADR-Ausrüstung

ADR-Ausrüstung ist die Sicherheitsausstattung, die ein Gefahrguttransport zwingend an Bord haben muss. Ohne sie ist die Beförderung schlicht nicht erlaubt – kein Spielraum, keine Ausnahme.

Sie betrifft ausschließlich den Gefahrguttransport und richtet sich nach den ADR-Vorschriften. Dazu gehören persönliche Schutzausrüstung, Mittel zur Absicherung der Unfallstelle und je nach Ladung zusätzliche Gerätschaften, die den sicheren Umgang mit dem konkreten Stoff ermöglichen.

Der Sinn ist nüchtern: Wenn etwas passiert, muss der Fahrer sofort reagieren können, ohne erst nach Material zu suchen. Die Ausrüstung ist die Versicherung für den Moment, in dem aus Routine ein Zwischenfall wird.

Beim Gefahrgut ist die Ausrüstung kein Zubehör. Sie ist die Eintrittskarte.

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