Begasung
Begasung ist der Prozess, mit dem schädliche lebende Organismen in oder an einer Ware abgetötet werden. Eingesetzt werden Chemikalien oder Hitze, mit demselben Ziel: verhindern, dass sich Schädlinge über die Grenze hinweg ausbreiten.
Im internationalen Warenverkehr ist sie oft keine Option, sondern Vorschrift. Besonders bei der Abfertigung importierter Ware am Eingangshafen kann die Begasung gesetzlich gefordert sein – und dann muss der Spediteur sie auf Wunsch des Käufers veranlassen und nachweisen.
Dieser Nachweis ist der heikle Punkt. Ein Begasungszertifikat belegt, dass die Behandlung erfolgt ist; ohne es nimmt mancher Bestimmungsstaat die Sendung schlicht nicht an. Vorbereitung schlägt hier jede nachträgliche Erklärung.
Begasung schützt nicht die Ware, sondern das Land, in das sie reist.
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