Zum Inhalt springen

Ausfuhr

Ausfuhr, im Alltag meist Export genannt, beschreibt den Weg von Waren oder Dienstleistungen aus dem eigenen Wirtschaftsraum hinaus. Alles jenseits dieser Grenze ist Ausland – und genau dort beginnen eigene Regeln.

Steuerlich hat das eine angenehme Seite. Bei der Ausfuhr muss in der Regel keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder abgeführt werden, unabhängig vom Zielland. Diese Befreiung ist allerdings an eine Bedingung geknüpft, die ernst zu nehmen ist.

Der Exporteur muss nämlich nachweisen, dass die Ware tatsächlich ins Ausland gelangt ist. Fehlt dieser Beleg, behandelt der Fiskus den Vorgang wie eine Lieferung im Inland – mit allen steuerlichen Folgen. Dokumentation ist hier kein Papierkram, sondern bares Geld.

Export befreit von der Steuer. Aber nur gegen Nachweis.

Alles aus einer Hand

Transport per Spedition beauftragen

Preis online berechnen und in unter 2 Minuten beauftragen - ohne Anmeldung.

Preis online berechnen