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Carnet ATA

Das Carnet ATA ist der Reisepass der Ware auf Zeit. ATA steht für Admission Temporaire, also vorübergehende Einfuhr, und genau das ermöglicht das Dokument: Produkte zollfrei aus- und wieder einführen, ohne sie endgültig zu exportieren.

Der Rahmen ist klar gesteckt. Innerhalb eines Jahres lassen sich die Waren ohne Zölle und Steuern wieder ausführen – vorausgesetzt, es sind dieselben, die hineingegangen sind. Verkauft werden dürfen sie nicht; sie kehren zurück.

Typische Einsätze sind Messen, Ausstellungen, Berufsausrüstung oder Muster. Wer seine Maschine auf eine Messe ins Ausland bringt und wieder mitnimmt, spart sich mit dem Carnet ATA die volle Zollabwicklung. Anerkannt wird es in über siebzig Ländern.

Das Carnet ATA verzollt nicht. Es verspricht nur, dass die Ware wiederkommt.

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