Embargo
Ein Embargo ist ein hoheitlich angeordnetes Handelsverbot. Es kann sich gegen ein ganzes Land richten, gegen einzelne Wirtschaftszweige oder gegen namentlich gelistete Personen und Unternehmen. In der EU werden Embargos als Verordnung erlassen und gelten damit unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Für Versender folgt daraus eine Prüfpflicht vor jedem Auftrag: Ist das Zielland betroffen, fällt die Ware unter eine Güterliste, steht der Empfänger auf einer Sanktionsliste? Diese Prüfung lässt sich nicht delegieren. Der Spediteur kann unterstützen, verantwortlich bleibt der Ausführer.
Praktisch berührt ein Embargo die gesamte Kette. Die Ausfuhranmeldung wird abgelehnt oder gar nicht erst erstellt, Banken verweigern die Zahlung, und Transportversicherer schließen betroffene Relationen aus.
Vom Embargo zu unterscheiden ist die reine Genehmigungspflicht: dort ist der Export möglich, aber an eine Ausfuhrgenehmigung gebunden. Beide Fälle werden im Rahmen der Zollabfertigung geprüft.
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