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Ausfuhranmeldung

Die Ausfuhranmeldung ist der formale Startschuss für einen Export aus der EU. Sobald eine Sendung ins Nicht-EU-Ausland geht und einen Warenwert über tausend Euro hat, führt an ihr kein Weg vorbei.

Erstellt wird sie elektronisch und beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht. Dahinter steht ein Satz von Angaben, die der Zoll braucht, um die Ausfuhr zu prüfen und freizugeben – von der Warenbeschreibung über den Wert bis zum Bestimmungsland.

Ohne diese Anmeldung gerät der Versand ins Stocken, denn sie ist die Grundlage der weiteren Zollabwicklung. Erst auf ihr bauen die Begleitdokumente auf, die die Ware bis zur EU-Außengrenze führen.

Über die Grenze geht nichts Wertvolles ohne Anmeldung.

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