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EU-Gemeinschaftslizenz

Die EU-Gemeinschaftslizenz ist die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der Europäischen Union. Sie wird vom Sitzstaat des Unternehmens ausgestellt, gilt in allen Mitgliedstaaten und ersetzt dort die nationale Erlaubnis.

Erforderlich ist sie für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, die Güter für fremde Rechnung befördern. Voraussetzung sind Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie eine tatsächliche Niederlassung im ausstellenden Staat. Ausgestellt wird sie befristet, üblicherweise auf zehn Jahre, ergänzt um beglaubigte Kopien für jedes eingesetzte Fahrzeug.

Die Lizenz ist auch die Grundlage für Kabotage, also für Transporte innerhalb eines fremden Mitgliedstaats. Deren Umfang ist allerdings zusätzlich begrenzt.

Für Auftraggeber ist sie ein handfestes Prüfkriterium: Wer einen Frachtführer oder Subunternehmer beauftragt, sollte sich die gültige Lizenzkopie zeigen lassen.

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