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FAS

FAS steht für Free Alongside Ship, frei Längsseite Schiff. Wie FOB ist die Klausel allein für den See- und Binnenschiffstransport gedacht.

Sie zieht die Grenze einen Schritt vor dem Verladen. Der Verkäufer hat geliefert, sobald die Ware im benannten Verladehafen längsseits des Schiffs liegt, etwa am Kai oder auf einem Leichter. Das eigentliche Anbordbringen, die Seefracht und das Risiko ab diesem Punkt übernimmt der Käufer. Damit eignet sich FAS vor allem für sperrige Massengüter, die ohnehin am Kai umgeschlagen werden. Wie ein Umzugskarton, den Sie bis an die offene Lkw-Tür stellen, das Einladen aber anderen überlassen. Merke: Bei FAS endet die Pflicht des Verkäufers längsseits des Schiffs, nicht erst an Bord.

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