Gefahrgutklassen
Gefahrgutklassen ordnen gefährliche Güter nach ihrer wichtigsten Gefahr. Das ADR, das europäische Abkommen für den Gefahrguttransport auf der Straße, kennt neun solcher Klassen.
Die Einteilung folgt der Hauptgefahr. Klasse 1 erfasst explosive Stoffe, Klasse 2 Gase, die Klassen 3 bis 6 entzündbare, selbstentzündliche, brandfördernde und giftige Stoffe, Klasse 7 radioaktive, Klasse 8 ätzende und Klasse 9 verschiedene gefährliche Stoffe wie Lithiumbatterien. Aus der Klasse leiten sich Verpackung, Kennzeichnung und die Pflichten beim Transport ab. Sie steht zusammen mit der UN-Nummer auf dem Versandstück. Wie Farbcodes, die auf einen Blick verraten, womit man es zu tun hat. Merke: Die neun Gefahrgutklassen sortieren gefährliche Güter nach ihrer Hauptgefahr.
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