GGVSEB
GGVSEB steht für die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt. Sie ist die deutsche Verordnung, die den internationalen Regelwerken innerstaatlich Geltung verschafft, allen voran dem ADR für den Straßentransport.
Ihre eigentliche Leistung ist die Zuordnung von Pflichten. Das ADR beschreibt, wie befördert werden muss; die GGVSEB legt fest, wer im deutschen Recht wofür geradesteht: Absender, Verpacker, Verlader, Beförderer, Fahrzeugführer und Empfänger haben jeweils einen eigenen Pflichtenkatalog.
Ebenfalls in ihr geregelt sind die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten, Ausnahmen für kleine Mengen sowie die Bußgeldtatbestände. Verstöße sind dadurch keine Formalie, sondern unmittelbar sanktionsbewehrt.
Für Versender ist die praktische Konsequenz einfach: Wer Gefahrgut aufgibt, ist als Absender selbst in der Pflicht und kann diese Verantwortung nicht vollständig an die Spedition abgeben.
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