Kraftverkehrsordnung (KVO)
Die Kraftverkehrsordnung, kurz KVO, ist ein Stück Logistikgeschichte. Sie war eine bedeutende Rechtsverordnung, die einen wesentlichen Teil des Kraftwagentarifs für den Güterfernverkehr ausmachte und auf dem Güterkraftverkehrsgesetz beruhte.
Ihr Kern war die Haftung. Über Jahrzehnte regelte die KVO, wie Transportunternehmen im innerdeutschen Straßengüterfernverkehr für Schäden einstanden. Mit dem Transportrechtsreformgesetz vom 1. Juli 1998 wurde sie außer Kraft gesetzt – damals fiel auch die Unterscheidung zwischen Güternah- und Güterfernverkehr weg. Heute regelt das Handelsgesetzbuch diese Fragen. Wer in alten Verträgen darauf stößt, liest also überholtes Recht. Wie ein abgelaufenes Gesetz, das nur noch historisch interessiert. Merke: Die KVO regelte einst die Frachthaftung – seit 1998 gilt stattdessen das HGB.
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