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Lang-LKW im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

Der Lang-Lkw im Europäischen Wirtschaftsraum ist ein Lehrstück darüber, wie unterschiedlich Länder dieselbe Idee handhaben. In einigen nordeuropäischen EWR-Staaten sind sogenannte EuroCombis schon seit Langem erlaubt, andere führen erfolgreich Feldversuche durch.

In Deutschland haben bereits 15 Bundesländer die Zulassung von Lang-Lkw genehmigt. Manche geben Straßen komplett frei, andere arbeiten mit einer Liste erlaubter Strecken – lediglich Berlin bleibt bei der Überlänge hartnäckig zurückhaltend. Die freigegebenen Routen und Vorgaben für diese Megaliner sind genau festgelegt, denn die Länge stellt Anforderungen an Kurven, Kreisverkehre und Parkflächen. Wer den Lang-Lkw einsetzt, muss die Streckenkarte genau kennen. Wie ein Flickenteppich von Regeln, der an jeder Landesgrenze wechselt. Merke: Lang-Lkw im EWR heißt: erlaubt, aber überall ein bisschen anders.

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