Lieferverzug
Ein Lieferverzug liegt vor, wenn der Lieferant den vereinbarten Liefertermin nicht einhält. Aus der Verspätung wird damit ein rechtlich relevanter Tatbestand, der dem Käufer Rechte gibt – allen voran auf Schadensersatz.
Wie es weitergeht, hängt vom Termin ab. War kein fester Liefertermin vereinbart, sollte man zunächst einen neuen erfragen; wird auch dieser nicht gehalten, tritt der Lieferverzug ein. Dann kann der Käufer die Annahme verweigern und dem Lieferanten eventuelle Mehrkosten in Rechnung stellen. Eine vorherige Mahnung ist in diesem Fall meist erforderlich, um die Rechte durchzusetzen. So wird aus einer Verspätung ein handfester Anspruch. Wie eine verpasste Frist, die plötzlich Konsequenzen nach sich zieht. Merke: Der Lieferverzug verwandelt eine Verspätung in einen Anspruch – mit Mahnung und Schadensersatz.
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