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Sonderziehungsrechte

Sonderziehungsrechte, kurz SZR, sind eine künstliche Rechengröße des Internationalen Währungsfonds. Im Transportrecht dienen sie dazu, die Haftung des Frachtführers in einer stabilen, währungsunabhängigen Einheit zu begrenzen.

Der Hintergrund ist die Haftungsobergrenze. Geht Ware verloren oder wird sie beschädigt, haftet der Frachtführer nach Regeln wie der CMR nicht unbegrenzt, sondern bis zu einem festen Betrag je Kilogramm, ausgedrückt in SZR. Weil der Wert der SZR aus einem Korb großer Währungen abgeleitet wird, bleibt diese Grenze über Ländergrenzen hinweg vergleichbar und schwankt nicht mit einer einzelnen Währung. Wer höhere Werte transportiert, deckt die Lücke über eine Transportversicherung ab. Wie ein international gültiges Maß, das überall dasselbe bedeutet. Merke: Sonderziehungsrechte begrenzen die Haftung des Frachtführers in einer stabilen, weltweit vergleichbaren Einheit.

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