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Ursprungszeugnis

Das Ursprungszeugnis ist ein unverzichtbares Dokument im internationalen Handel, das die Herkunft einer Sendung bestätigt. Es dient als Nachweis dafür, dass die transportierten Waren vollständig in einem bestimmten Land gewonnen, produziert, hergestellt oder verarbeitet wurden.

Ohne dieses Dokument kommt man im Außenhandel nicht weit, denn fast alle Länder verlangen es bei grenzüberschreitendem Warenverkehr. Es entscheidet über Zölle, Präferenzen und den Marktzugang – ein falscher oder fehlender Nachweis kann die Ware am Zoll stoppen. Ausgestellt wird es meist von der Industrie- und Handelskammer. Verwandte Nachweise sind das Formular A und das REX-System für Präferenzländer. Wie ein Pass, der die Staatsangehörigkeit einer Ware belegt. Merke: Das Ursprungszeugnis belegt die Herkunft der Ware – fast überall Pflicht im grenzüberschreitenden Handel.

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