Zoll
Der Begriff Zoll hat zwei Seiten. Zum einen meint er die Deutsche Zollverwaltung, eine Behörde des Bundesministeriums der Finanzen, die den grenzüberschreitenden Warenverkehr kontrolliert.
Zum anderen steht Zoll für die Abgaben, die diese Verwaltung erhebt. Hier unterscheidet man den Einfuhrzoll, der beim Import von Waren anfällt, vom Ausfuhrzoll, der beim Export gezahlt wird. Jeder grenzüberschreitende Versand unterliegt damit den zollrechtlichen Bestimmungen, vom Großauftrag bis zur Privatsendung. Wer international versendet, muss seine Ware deklarieren und die fälligen Beträge entrichten, bevor sie weiterreisen darf. Wie der Türsteher an der Landesgrenze, der prüft und Eintritt nur gegen die richtige Anmeldung gewährt. Merke: Zoll ist beides, die kontrollierende Behörde und die Abgabe auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr.
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