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Verpackungsgruppe

Die Verpackungsgruppe ordnet einen gefährlichen Stoff nach seinem Gefahrengrad ein: Gruppe I bedeutet hohe, Gruppe II mittlere und Gruppe III geringe Gefahr. Sie ergibt sich zusammen mit der Gefahrklasse aus der UN-Nummer des Stoffes.

Aus der Verpackungsgruppe folgen die Anforderungen an zugelassene Gefahrgut-Verpackungen: Je höher die Gefahr, desto strenger die Prüfvorgaben für Gebinde wie Kanister, Fässer oder IBC-Container.

Nicht jeder Stoff hat eine Verpackungsgruppe – manche Klassen (etwa bestimmte Gase oder Explosivstoffe) nutzen andere Zuordnungen. Maßgeblich ist immer die Einstufung nach ADR.

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