Werkverkehr
Das Güterkraftverkehrsgesetz definiert den Werkverkehr als Güterverkehr mit eigenem Personal, eigenen Verkehrsmitteln und für eigene Zwecke. Ein Unternehmen fährt seine Waren also selbst, nicht im Auftrag Dritter.
Eine Genehmigung ist dafür nicht nötig, gemeldet werden muss der Werkverkehr bei der zuständigen Behörde aber trotzdem. Der Unterschied zum Speditionsgeschäft liegt im Zweck: Wer entgeltlich und geschäftsmäßig fremde Güter befördert, betreibt gewerblichen Verkehr. Der Werkverkehr dagegen zählt zum Wirtschaftsverkehr und kommt ohne Güterschadenhaftpflichtversicherung aus. Sein Anteil am Straßengüterverkehr ist beträchtlich. Wie der eigene Firmenwagen, mit dem man selbst zum Kunden fährt, statt ein Taxi zu rufen. Merke: Werkverkehr ist der Transport eigener Güter mit eigenen Mitteln, meldepflichtig, aber nicht gewerblich.
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