Zolllager
Ein Zolllager ist ein zugelassener Ort für zollpflichtige Waren. Hier dürfen sie gelagert, behandelt oder sogar weiterverarbeitet werden, ohne dass sofort Zoll anfällt.
Der Vorteil liegt im Aufschub. Erst wenn die Waren das Lager verlassen und in den lokalen Markt eintreten, werden die Zollgebühren wie gewohnt erhoben. Bis dahin bleibt das Kapital ungebunden, was bei großen Mengen spürbar entlastet. Vorher müssen die Waren zollamtlich angemeldet werden, und die Lagerung ist zeitlich begrenzt. Die Zollbehörde behält den Bestand im Blick und achtet darauf, dass alles seine Ordnung hat. Wie ein Schließfach unter Zollverschluss, das sich erst gegen Zahlung öffnet. Merke: Das Zolllager verschiebt die Verzollung, bis die Ware in den freien Verkehr übergeht.
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