Zwei Wörter entscheiden auf jeder Speditionsrechnung, wer am Ende zahlt: frei Haus und unfrei. Die kurze Regel kennt jeder – frei Haus zahlt der Versender, unfrei der Empfänger. Die längere Wahrheit steht im Handelsgesetzbuch, und sie überrascht viele: Wer unfrei verschickt, ist die Rechnung nicht sicher los. Dieser Beitrag trennt die Begriffe sauber, zeigt den teuren Irrtum bei „unfrei" und die drei Punkte, an denen „frei Haus" in der Praxis Geld kostet.
Die kurze Antwort
Der Oberbegriff heißt Frankatur – die Regelung, wer die Transportkosten trägt. Darunter stehen die beiden geläufigen Klauseln: Bei frei Haus (auch frachtfrei) trägt der Versender die Fracht bis zum Empfänger; bei unfrei (englisch „Freight Collect") zahlt der Empfänger. So weit die Schulbuch-Antwort. Sie ist richtig – und trotzdem nicht die ganze Wahrheit, denn das Gesetz regelt nicht nur, wer zahlen soll, sondern auch, wer haftet, wenn niemand zahlt.
Was das Gesetz sagt
Zwei Paragrafen im Handelsgesetzbuch regeln die Zahlung der Fracht. Das Gesetz sieht in § 420 Abs. 1 HGB vor, dass die Fracht bei Ablieferung des Gutes zu zahlen ist – zusätzlich kann der Frachtführer Ersatz für angemessene Aufwendungen verlangen. Nimmt der Empfänger die Ware an und macht damit sein Ablieferungsrecht geltend, hat er nach § 421 Abs. 2 HGB die noch geschuldete Fracht zu tragen. Ist kein Frachtbrief ausgestellt oder wurde er dem Empfänger nicht vorgelegt, zahlt er die mit dem Absender vereinbarte Fracht, soweit diese angemessen ist. Das ist der Mechanismus hinter „unfrei": Der Empfänger zahlt, weil er annimmt.
Der teure Irrtum bei „unfrei"
Jetzt kommt der Satz, den kaum jemand kennt und der den Unterschied macht. § 421 Abs. 4 HGB stellt klar: Der Absender bleibt zur Zahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Beträge verpflichtet. Die Zahlungspflicht des Empfängers entlastet den Absender also nicht. „Unfrei" verlagert die Zahlung – nicht die Haftung.
Was das praktisch heißt, zeigt ein alltägliches Szenario: Sie verschicken unfrei, der Empfänger verweigert die Annahme, ist zahlungsunfähig oder lässt die Rechnung einfach liegen. Die Ware kommt zurück, der Transport hat trotzdem stattgefunden – und der Frachtführer kommt für seine Vergütung auf Sie als Absender zurück. Wer „unfrei" wählt und glaubt, damit sei die Kostenfrage für ihn erledigt, hat die halbe Vorschrift gelesen. Ähnlich wie beim Ausfall des Zahlungspflichtigen gilt: Am Ende steht meist der zurück, der den Transport in Auftrag gegeben hat.
„Frei Haus" ist nicht definiert – und was das für Ihr Angebot heißt
Der zweite Fallstrick liegt in der Klausel selbst. „Frei Haus" klingt eindeutig, ist aber gesetzlich nicht definiert. Es gibt keine verbindliche Auslegung, wie weit „bis zum Haus" reicht. Bis zur Bordsteinkante, bis an die Rampe oder in die Halle? Ist das Abladen inbegriffen? Im Streitfall entscheidet ein Gericht, was gemeint war – und das ist die teuerste Art, eine Lieferbedingung zu klären.
Drei Punkte sollten Sie deshalb im Angebot ausformulieren statt auf die Klausel zu vertrauen:
- Wie weit geht die Lieferung? Bordsteinkante, Rampe oder Halle – schreiben Sie es hin.
- Wer lädt ab? Bei Vehar logistiko verlädt der Fahrer per Hebebühne bis 1.000 kg pro Packstück; darüber übernimmt der Versender oder Empfänger das Abladen selbst. Halten Sie fest, was gilt.
- Was passiert bei Wartezeit? Standgeld ist ein eigener Posten – dazu gleich mehr.
Standgeld – der Posten, den niemand einplant
Muss das Fahrzeug an der Rampe warten, entsteht Standgeld. Nach § 421 Abs. 3 HGB trifft es den Empfänger – aber nur, soweit ihm die Beträge bei Ablieferung mitgeteilt wurden. Fehlt diese Mitteilung, landet die Wartezeit beim Absender. Auch hier gilt: Wer die Abläufe an der Rampe vorab klärt, vermeidet die Rechnung hinterher. Wie sich Zeitfenster, Avisierung und Wartezeit sauber organisieren lassen, steht im Beitrag Avisierung, Zeitfenster und Standgeld.
Frankatur ist nicht Incoterms
Ein häufiges Missverständnis: Frankatur und Incoterms werden vermischt. Sie gehören aber in zwei verschiedene Welten. Die Frankatur mit ihren Klauseln „frei Haus" und „unfrei" ist die deutsche Inlandskonvention und regelt nur die Kostenfrage. Die Incoterms (EXW, DAP, DDP und weitere) sind für den internationalen Warenverkehr gemacht und regeln zusätzlich Gefahrübergang, Zoll und Versicherung. Wer im grenzüberschreitenden Geschäft mit „frei Haus" arbeitet statt mit einer sauberen Incoterms-Klausel, bekommt genau die Unklarheiten zurück, die die Incoterms vermeiden. Eine Einordnung, welches System wann greift, liefert der Leitfaden zu den Incoterms.
So formulieren Sie es sauber
Verlassen Sie sich nicht auf die zwei Wörter, sondern schreiben Sie die Bedingung aus. Ein brauchbarer Baustein für Angebot oder Auftragsbestätigung lautet zum Beispiel:
„Lieferung frei Haus, Ablieferung an der Bordsteinkante der angegebenen Anschrift. Abladen durch den Empfänger. Wartezeiten über die vereinbarte Entladezeit hinaus werden gesondert berechnet."
Der Wortlaut ist ein Muster, keine Rechtsberatung – passen Sie ihn an Ihren Fall an. Entscheidend ist der Gedanke dahinter: Was die Klausel offenlässt, regeln Sie selbst, bevor die Ware unterwegs ist. Was zusätzlich in den Frachtbrief gehört, damit die Frankatur dokumentiert ist, lesen Sie dort nach.
Die Begriffe im Überblick
| Begriff | Bedeutung | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Frankatur | Oberbegriff: die Regelung, wer die Transportkosten trägt | — |
| Frei Haus / frachtfrei | Versender trägt die Kosten bis zum Empfänger | Versender |
| Unfrei / Freight Collect | Empfänger trägt die Transportkosten | Empfänger – aber § 421 Abs. 4 HGB beachten |
| Ab Werk | Käufer organisiert und zahlt ab Werkstor | Empfänger |
Auf dem Smartphone lässt sich die Tabelle seitlich wischen.
Bei Vehar logistiko
Die ganze Unsicherheit rund um „wer zahlt" lässt sich vermeiden, indem der Preis von vornherein feststeht und klar ist, wer ihn trägt. Bei Vehar logistiko rechnen wir gegen den Auftraggeber ab – also den, der den Transport bucht. Der Festpreis steht vor der Buchung fest, es gibt keine Nachberechnung durch versteckte Zuschläge. Der Dieselzuschlag etwa ist im Preis enthalten und wird nicht separat aufgeschlagen. National gilt die ADSp 2017, international die CMR. Wie sich ein Transportpreis zusammensetzt, erklärt der Beitrag wie Transportpreise entstehen.
Transport mit festem Preis beauftragen – Sie sehen vor der Buchung, was der Transport kostet und wer zahlt.
Häufige Fragen
Auf eine Frage tippen, um die Antwort zu öffnen.
Was bedeutet „frei Haus" genau?
Frei Haus bedeutet, dass der Versender die Transportkosten bis zum Empfänger trägt. Wie weit die Lieferung reicht – bis zur Bordsteinkante, an die Rampe oder in die Halle – und ob das Abladen inbegriffen ist, ist gesetzlich nicht definiert. Diese Punkte sollten im Angebot ausformuliert werden.
Bin ich als Versender aus der Haftung, wenn ich unfrei verschicke?
Nein. Nach § 421 Abs. 4 HGB bleibt der Absender zur Zahlung der geschuldeten Beträge verpflichtet. Zahlt der Empfänger nicht – etwa weil er die Annahme verweigert oder zahlungsunfähig ist – kann der Frachtführer auf den Absender zurückgreifen. „Unfrei" verlagert die Zahlung, nicht die Haftung.
Wer zahlt Standgeld, wenn das Fahrzeug warten muss?
Nach § 421 Abs. 3 HGB trägt der Empfänger das Standgeld – aber nur, soweit ihm die Beträge bei Ablieferung mitgeteilt wurden. Ohne diese Mitteilung kann die Wartezeit beim Absender landen. Deshalb sollten Entladezeiten und Wartezeit-Regelungen vorab festgehalten werden.
Ist „frei Haus" dasselbe wie eine Incoterms-Klausel?
Nein. Frei Haus ist eine deutsche Handelsklausel ohne gesetzliche Definition und regelt nur die Kosten. Die Incoterms sind für den internationalen Warenverkehr gemacht und regeln zusätzlich Gefahrübergang, Zoll und Versicherung. Im grenzüberschreitenden Geschäft ist eine passende Incoterms-Klausel die sauberere Wahl.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von unserer Redaktion fachlich geprüft.


