Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
Das Ausfuhrbegleitdokument, kurz ABD, ist der Reisepass der Ware auf ihrem Weg aus der EU. Es wird gewerblicher Exportware beigelegt, die aus Deutschland in ein Drittland außerhalb der Union geht, und begleitet sie bis zur EU-Außengrenze.
Seine Aufgabe ist der Nachweis. Mit dem ABD kann das zuständige Binnenzollamt belegen, dass eine Ausfuhr zulässig ist und der Ausführer sich an die Regeln des Außenwirtschaftsverkehrs gehalten hat. Es ist damit Kontrollinstanz und Freibrief in einem.
An der Außengrenze schließt sich der Kreis. Dort wird der tatsächliche Ausgang der Ware bestätigt, womit der Exportvorgang zollrechtlich sauber abgeschlossen ist. Fehlt das ABD, fehlt dieser Beweis.
Das ABD reist mit der Ware – und beweist, dass sie reisen darf.
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