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DAT

DAT steht für Delivered at Terminal, geliefert Terminal. Die Incoterm-Klausel legt fest, wie weit der Verkäufer für eine Sendung geradesteht – und sie zieht die Linie an einem klar benannten Punkt: dem Terminal.

Bis dorthin trägt der Verkäufer viel. Er übernimmt alle Transportkosten bis zur Entladung der Ware am vereinbarten Terminal und sorgt, sofern nötig, für die Freigabe zum Export. Erst wenn die Ware dort abgeladen ist, endet sein Teil der Verantwortung.

Praktisch braucht es einen Plan B. Lässt sich am vereinbarten Terminal aus irgendeinem Grund nicht entladen, kann der Verkäufer auf einen Versand unter DAP ausweichen, bei dem die Lieferung schon am benannten Ort und nicht erst nach der Entladung endet. Die beiden Klauseln sind nahe Verwandte.

Bei DAT zählt nicht das Ankommen, sondern das Abladen am Terminal.

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