DAP
DAP steht für Delivered at Place, geliefert benannter Ort, und gehört zu den Incoterm-Klauseln, die den internationalen Handel ordnen. Sie verschiebt fast die ganze Last auf den Verkäufer – bis kurz vor das Ziel.
Der Verkäufer liefert weit. Er ist für die sorgfältige Verpackung und die Beförderung der Ware bis zum vereinbarten Ort verantwortlich und muss dafür sorgen, dass sie dort sicher ankommt. Verzögerungen unterwegs gehen zu seinen Lasten, nicht zu denen des Käufers.
Beim Käufer bleibt nur das Lokale. Er kümmert sich um die Steuern und Einfuhrzölle im Bestimmungsland – also um das, was die Behörden vor Ort verlangen. Genau hier liegt der feine Unterschied zu DDP, bei dem sogar diese Abgaben beim Verkäufer bleiben.
Bei DAP bringt der Verkäufer die Ware bis vor die Tür. Den Zoll davor zahlt der Käufer.
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