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DDP

DDP, Delivered Duty Paid oder verzollt geliefert, ist die Incoterm-Klausel, bei der der Käufer am wenigsten zu tun hat. Der Verkäufer übernimmt praktisch alles und liefert die Ware fix und fertig bis zur Tür des Käufers.

Die Last liegt fast vollständig beim Verkäufer. Er trägt sämtliche Kosten und Risiken, bis die Ware beim Käufer ankommt – Versand, Zölle, Versicherung und weitere Ausgaben inklusive. Selbst die Einfuhrabgaben im Bestimmungsland gehen auf seine Rechnung.

Genau das unterscheidet DDP von DAP. Beide bringen die Ware bis zum benannten Ort, doch bei DAP bleiben die lokalen Steuern und Einfuhrzölle beim Käufer, bei DDP übernimmt sie der Verkäufer. Für den Käufer ist DDP damit die bequemste, für den Verkäufer die aufwendigste Variante.

Bei DDP bekommt der Käufer die Ware verzollt vor die Tür. Den Rest hat der Verkäufer erledigt.

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