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Einfuhrzoll

Der Einfuhrzoll ist eine Abgabe, die beim Import von Waren aus einem Nicht-EU-Land fällig wird. Seine Höhe richtet sich nach Art und Wert der Ware sowie nach der Zolltarifnummer, unter der sie eingereiht ist.

Er wirkt wie ein Preisaufschlag an der Grenze. Wer Ware aus einem Drittland bezieht, zahlt nicht nur den Kaufpreis und den Transport, sondern beim Grenzübertritt zusätzlich den Zoll, oft ergänzt um die Einfuhrumsatzsteuer. Diese Kosten gehören in jede ehrliche Kalkulation, sonst wird die vermeintlich günstige Auslandsbestellung an der Zollstelle teurer als gedacht. Grundlage der Berechnung sind die Angaben aus Handelsrechnung und Zollanmeldung. Wie ein Eintrittsgeld an der Landesgrenze, dessen Höhe von der Ware abhängt. Merke: Der Einfuhrzoll verteuert importierte Drittlandware und richtet sich nach Wert und Zolltarifnummer.

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