Handelsrechnung
Die Handelsrechnung ist das Papier, ohne das beim Export in ein Nicht-EU-Land nichts geht. Die Zollverwaltung des Einfuhrlandes verlangt sie, um die Sendung abzufertigen und die fälligen Abgaben zu berechnen.
Ihr Inhalt ist genau festgelegt: Menge, Preis, die exakte Bezeichnung der Waren und die Adressen beider Vertragspartner. Diese Angaben erleichtern die Warenabfertigung und die Zollerhebung – fehlt etwas oder stimmt es nicht, bleibt die Ware am Zoll liegen. Anders als ein einfacher Lieferschein ist sie ein zollrechtliches Dokument mit Gewicht. Wie der ausgefüllte Antrag, ohne den die Behörde den Vorgang gar nicht erst bearbeitet. Merke: Die Handelsrechnung ist der Schlüssel zur Zollabfertigung im Export – jede Angabe muss sitzen.
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