FCA
FCA steht für Free Carrier und ist eine der flexibelsten Incoterm-Klauseln. Anders als FOB gilt sie für jeden Verkehrsträger, von der Straße über die Schiene bis zur Luftfracht.
Der Kern ist die Übergabe. Der Verkäufer liefert die zur Ausfuhr freigemachte Ware an einen Frachtführer, den der Käufer benennt, an einem vereinbarten Ort. Geschieht das auf dem eigenen Gelände, lädt der Verkäufer auf; an einem anderen Ort genügt die bereitgestellte Ware. Mit der Übergabe geht das Risiko über. Wie ein Paket, das Sie an der Pforte dem Boten in die Hand drücken. Merke: Bei FCA endet die Verantwortung des Verkäufers mit der Übergabe an den benannten Frachtführer.
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