Sendungsverlust
Sendungsverlust ist der Albtraum jedes Versenders: Die Sendung kommt nicht an. Ursachen können Diebstahl, eine fehlerhafte Zustellung oder eine falsche Zuweisung sein – das Ergebnis ist dasselbe, die Ware ist weg.
Doch der Geschädigte steht nicht rechtlos da. Als Käufer oder Auftraggeber hat man Ansprüche gegenüber dem Händler oder Lieferanten und kann diese wiederum gegenüber dem Frachtführer geltend machen, geregelt in § 425 HGB Absatz 1. Der Frachtführer haftet danach gesetzlich für den Verlust des Gutes in seiner Obhut. Eine Frachtversicherung federt den Schaden zusätzlich ab. So wird aus dem Verlust ein durchsetzbarer Anspruch. Wie ein verlorenes Gepäckstück, für das die Airline geradestehen muss. Merke: Beim Sendungsverlust haftet der Frachtführer nach § 425 HGB – der Verlust wird zum Erstattungsanspruch.
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