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Gelangensbestätigung

Die Gelangensbestätigung ist ein Nachweis, dass eine Ware aus Deutschland tatsächlich in ein anderes EU-Land gelangt ist. Sie bestätigt den Empfang beim Abnehmer und ist Voraussetzung für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.

Ihr Sinn liegt im Umsatzsteuerrecht. Eine Lieferung in ein anderes EU-Land bleibt für den Verkäufer nur dann steuerfrei, wenn er belegen kann, dass die Ware die Grenze wirklich überquert hat. Genau das leistet die Gelangensbestätigung mit Angaben zu Empfänger, Ware, Menge und Ankunftsort samt Datum. Fehlt sie bei einer Prüfung, kann das Finanzamt die Steuerfreiheit kippen und die Umsatzsteuer nachfordern. Deshalb sammeln Versender diese Belege sorgfältig. Wie eine unterschriebene Empfangsquittung, die beweist, dass das Paket angekommen ist. Merke: Die Gelangensbestätigung beweist die Ankunft im EU-Ausland und sichert die Steuerfreiheit der Lieferung.

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