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Zollpräferenz

Eine Zollpräferenz ist eine Zollbegünstigung. Sie senkt den Zollsatz für eine Ware oder setzt ihn ganz aus, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundlage ist ein Abkommen. Die EU hat mit vielen Ländern Präferenzabkommen geschlossen; stammt eine Ware nachweislich aus einem solchen Land, gilt für sie der vergünstigte Satz statt des regulären Drittlandszolls. Den Ursprung belegt der Versender mit Dokumenten wie der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder einer Ursprungserklärung auf der Rechnung. Ohne diesen Nachweis bleibt es beim normalen Zoll, auch wenn ein Abkommen besteht. Wie ein Rabattcoupon, der nur mit gültigem Beleg zählt. Merke: Eine Zollpräferenz spart Zoll, setzt aber ein Abkommen und einen Ursprungsnachweis voraus.

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